Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Unsere Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte. Sie gelten mit Annahme unseres Angebots bzw. mit Aufgabe unserer Bestellung, spätestens aber mit Annahme der Ware als vereinbart. Dies gilt auch für zukünftige Geschäfte zwischen denselben Parteien. Abweichenden Bedingungen des Kunden widersprechen wir hiermit ausdrücklich auch für zukünftige Geschäfte. Sie sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Die Unwirksamkeit einer Klausel oder eines Teils davon berührt die Wirksamkeit des übrigen Teils nicht.
2. Unsere Angebote sind freibleibend. Die Angaben beinhalten keine Festpreise. Angebotsunterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Auskünfte, Empfehlungen, Angebote und Vereinbarungen unserer Mitarbeiter sowie vertragliche Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung und verstehen sich vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
3. Die Lieferung der Ware erfolgt in handelsüblicher Beschaffenheit und Verpackung. Bei Kauf nach Muster oder Probe gelten die Eigenschaften des Musters oder der Probe nicht als zugesichert. Wir übernehmen grundsätzlich keine Haftung für die Eignung der gelieferten Ware für die vom Käufer in Aussicht genommenen Zwecke und auch nicht für irgendwelche Schäden, die durch eine Weiterbehandlung, Verarbeitung oder Anwendung im weiteren Sinne des Produktes entstehen mögen. Die Verarbeitung geschieht auf Gefahr des Käufers. Vor der Weiterbehandlung hat der Käufer die Eignung des Materials für den vorgesehenen Verwendungszweck zu prüfen. Unterlässt er diese Prüfung oder führt er diese nicht im gebotenen Umfang aus oder zeigt er Mängel nicht sofort an, gilt die Ware als genehmigt.
Der Kaufgegenstand bietet nur jene Sicherheit, die auf Grund von Zulassungsvorschriften, Vorschriften des Lieferwerks über die Behandlung des Liefergegenstandes – insbesondere im Hinblick auf die vorgeschriebene Überprüfung – und sonstigen gegebenen Hinweisen nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft und Technik erwartet werden können.
Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz BGBl.99/1988 vom 12.2.1988 oder aus anderen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sach- und Folgeschäden, die ein Unternehmen durch die Fehlerhaftigkeit des Produktes erleidet, wird vereinbarungsgemäß ausgeschlossen.
4. Die Liefermenge wird verbindlich nach unserer Wahl nach einer der handelsüblichen Methoden festgestellt. Handelsübliche Minder-, Mehrlieferungen oder Teillieferungen der verkauften Menge gelten als Vertragserfüllung. Maßgebend sind die von der Versandstelle festgestellten Daten. Die Übernahme der Ware durch den Kunden, Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung. Unsere Lieferungen erfolgen grundsätzlich frei Auslieferungslager im Inland (EXW). Auch wenn seitens des Kunden ein Transport durch Dritte gewünscht wird, erfolgt die Lieferung frei Frachtführer Auslieferungslager im Inland (FCA). Ausdrücklich als frachtfrei bezeichnete Lieferungen (CPT) umfassen im Zweifel nicht die Entladekosten am Bestimmungsort. Der Käufer wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass unsererseits nicht für den Abschluss einer Speditions- oder Transportversicherung Sorge getragen wird. Nach Vertragsabschluss anfallende Frachterhöhungen, Zölle, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt in jedem Fall der Käufer.
5. Eine Erhöhung der angegebenen Preise ist zulässig im Fall der Erhöhung unserer Selbstkosten (z.B. Ansteigen der Materialkosten, Erhöhung von Importabgaben und Steuern). Beträgt die Preiserhöhung mehr als 15 %, kann der Kunde durch schriftliche Erklärung binnen 2 Wochen seit Eingang der Mitteilung über die Preiserhöhung hinsichtlich der noch nicht abgenommenen Mengen vom Vertrag zurücktreten. Sämtliche vereinbarte Preise verstehen sich zuzüglich sämtlicher Mauten und sonstiger Straßenbenützungsabgaben.
6. Bankspesen, Kursdifferenzen und dergleichen gehen zu Lasten des Käufers.
7. Nur schriftlich bestätigte Liefertermine und -fristen sind für uns verbindlich. Alle Liefertermine und -fristen stehen unter der Bedingung, dass Transportwege und Transportmittel im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen, und gelten als eingehalten, wenn die Ware die Lieferstelle so rechtzeitig verlässt, dass sie bei üblicher Transportzeit termingerecht beim Empfänger eintrifft.
Höhere Gewalt sowie Abnahme- und Leistungsbehinderungen im Zulieferanten-, Produktions- oder Transportbereich oder sonstige Umstände und Ereignisse außerhalb unserer Einflusssphäre entbinden uns von den davon betroffenen Vertragspflichten für die Dauer der Störung; eine Nachlieferungsverpflichtung besteht für uns nicht. Reichen die uns zur Verfügung stehenden Warenmengen zur Befriedigung aller Käufer nicht aus, so sind wir berechtigt, gleichmäßige Kürzungen bei allen Lieferverpflichtungen vorzunehmen, darüber hinaus sind wir von Lieferverpflichtungen befreit. Wir sind in all diesen Fällen, auch wenn wir uns bereits im Verzug befinden, berechtigt, mit entsprechender Verzögerung, einschließlich angemessener Anlaufzeit, zu liefern.
Daneben sind wir bei Überschreiten der Lieferfristen um mehr als 4 Wochen, nach unserer Wahl, auch berechtigt, vom Vertrag sofort oder später, ganz oder teilweise zurückzutreten. Der Käufer kann uns nach Ablauf von 4 Wochen eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er nach Ablauf der Nachfrist die Lieferung ablehnt. Nach erfolglosem Fristablauf ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten bzw. von bei uns zu vertretendem Lieferverzug Schadenersatz wegen Nichterfüllung nach Maßgabe von Punkt 10 zu verlangen.
8. Mängelrügen und sonstige Beanstandungen sind unverzüglich nach Wareneingang schriftlich geltend zu machen, anderenfalls auch Aliud Lieferungen als akzeptiert gelten. Bei rechtzeitiger und begründeter Mängelrüge werden wir nach unserer Wahl Ersatz leisten, nachbessern oder nachtragen oder den Kaufpreis mindern. Die Rüge einer Lieferung oder Leistung berechtigt den Kunden nicht zur Ablehnung weiterer Lieferungen aus demselben oder einem anderen Vertrag. Der Kunde hat bei der Abnahme mitzuwirken und uns rechtzeitig auf erschwerte Auslieferungsverhältnisse, z. B. langer Schlauchweg, besondere Anschlüsse, schlechte Zufahrt, fehlende Laderampe, hinzuweisen. Für Kunden, die nicht dem Konsumentenschutz unterliegen, bietet die Fa. Deuring eine Gewährleistung von maximal sechs Monaten ab Übergabe.
9. Der Kunde hat unverzüglich und sachgemäß abzuladen. Wirken wir mit, so geschieht dies ohne rechtliche Verpflichtung und auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr für den Untergang der Ware geht mit Bereitstellung zur Abholung, spätestens mit Verladung in das Transportmittel, auf den Kunden über. Wir sind nicht verpflichtet, dem Kunden die Bereitstellung ausdrücklich mitzuteilen. Verzögert sich die Lieferung oder Abholung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so hat er die Kosten der Lagerhaltung und Gefahr des Untergangs der Sache zu tragen. Der Annahmeverzug des Käufers berechtigt uns auch ohne Nachfristsetzung zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen Nichterfüllung und zum Vertragsrücktritt.
10. Sofern der Verkäufer überhaupt in Haftung genommen werden kann, haftet er nur im Falle eigener gröbster Fahrlässigkeit oder Vorsatz, dies auch im Falle von Aliud-Lieferungen. Wir haften nur für unmittelbare Schäden und nicht für Mangelfolgeschäden. Jeder Ersatz ist begrenzt mit der Höhe des Einkaufswertes der jeweiligen (Teil-)Lieferung. In keinem Fall übernimmt der Verkäufer irgendeine Haftung für die Verrichtungen eines Spediteurs oder Frachtführers oder deren Subauftragnehmer, auch wenn diese von ihm beauftragt wurden. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen beschränkt sich sonst auf die sorgfältige Auswahl. Behauptete Schadenersatzansprüche sind binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen, andernfalls diese als verfallen gelten.
11. Der Käufer ist nicht berechtigt Forderungen aufzurechnen; er verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes.
12. Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer in unserem Eigentum. Der Käufer ist verpflichtet, dieses in geeigneter Form Dritten gegenüber kenntlich zu machen und durchzusetzen, dies auch im Falle einer Weiterveräußerung, welche bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises nur mit unserer schriftlichen Zustimmung erfolgen darf.
In jedem Fall tritt der Käufer schon jetzt sämtliche Rechte aus und an der in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Ware, auch wenn diese vermischt, vermengt oder verbunden wurde, im Ausmaß der erfolgten unbezahlten Lieferungen, gegenüber uns ab. Diese Zession wird von uns angenommen. Im Übrigen ist es dem Kunden nicht gestattet, die uns abgetretenen Forderungen an Dritte, insbesondere im Wege einer Mantel- oder Globalzession abzutreten. Soweit dies zur Rückholung des Eigentums notwendig ist, räumt der Käufer unwiderruflich das Recht ein, den Besitz für die Ausübung des Eigentumsrechts zu betreten.
13. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto, Kassa ohne jeden Abzug zu leisten. Davon ausgenommen sind lediglich Aufträge, die auf ein gültiges Angebot mit schriftlich dezidiert angeführtem Zahlungskonditionen zurückgeführt werden. In diesen Fällen gelten die genannten Konditionen. Bei Zahlungsverzug verrechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 15 % p.a., Bank- und Wechselspesen, weitere belegte Kosten sowie eigene pauschalierte Mahnspesen und alle mit der Einschaltung eines Rechtsvertreters verbundenen tarifmäßigen Kosten desselben. Ihre Zahlungen können durch uns auch dann auf die älteste fällige Schuld angerechnet werden, wenn diese durch Sie in bestimmter Weise gewidmet werden. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Neben Überweisungen auf unsere inländischen Konten akzeptieren wir abweichende Zahlungseingänge nur gegen sofortige Vergütung aller damit verbundener Spesen. Bei Zahlungsverzug werden alle gewährten Rabatte, Skonti, Raten und sonstigen Vergünstigungen hinfällig.
Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir anders lautende Vereinbarungen eingegangen sind. Wir sind außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen; wir können ferner weitere Lieferungen nicht nur aus dem jeweiligen, sondern auch aus anderen Verträgen ganz oder teilweise zurückhalten oder ablehnen und die Vorauszahlung der Lieferungen verlangen.
14. Die Anlieferung der flüssigen Chemikalien erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, in Pfandgebinden. Der Pfandbetrag für Gebinde wird jeweils gesondert in Rechnung gestellt und ist – unabhängig von der Zahlungskondition für die Warenlieferung – zuzüglich Umsatzsteuer auf Pfandgebinde sofort und ohne jeden Abzug fällig. Hinsichtlich der Gebinde gelten unsere Pfandbedingungen, die der Warenkäufer hiermit zustimmend zu Kenntnis nimmt. Wir sind nicht verpflichtet, vom Kunden gestellte Behälter auf Eignung, insbesondere Sauberkeit, zu überprüfen. Für infolge schadhafter oder sonst unzulänglicher Behälter entstehende Schäden oder Mängel haften wir nicht. Der Kunde hält uns diesbezüglich auch gegenüber Dritten schadlos und klaglos.
15. Im Sinne des Chemikaliengesetzes BGBl.326/87 in der jeweiligen geltenden Fassung verkaufen wir unsere Waren ausschließlich für gewerbliche Verwendung.
16. An uns gerichtete Angebote oder Kostenvoranschläge unserer Lieferanten sind mangels ausdrücklich anders lautender Vereinbarung verbindlich und kostenlos. Im Falle eines Angebotes an uns ist der Anbieter daran gemäß den im Angebot genannten Gültigkeitsfristen gebunden. Sollten diese nicht fixiert sein gilt das Angebot bis auf Widerruf, dieser kann jedoch nicht im Bezug auf bereits getätigte Bestellungen erfolgen.
17. Unsere Lieferanten verpflichten sich im Übrigen zur Geheimhaltung des Ihnen aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
18. Mangels anderer ausdrücklicher Vereinbarungen verstehen sich Preise, die uns von Lieferanten genannt werden, inklusive aller Abgaben und Nebenkosten einschließlich Transportkosten. Vereinbarte bzw. dem Vertrag zu Grunde gelegte Preise gelten als Fixpreise, Preisgleitklauseln und der gleichen werden von uns nicht akzeptiert, solange sie nicht besonders ausgehandelt werden.
19. Mangels ausdrücklich anders lautender Vereinbarung beträgt unsere Zahlungsfrist beim Lieferanten 30 Tage ab Rechnungserhalt.
20. Vom Lieferanten an uns fixierte Liefertermine werden insofern als bindend vereinbart, als der Käufer bei Verzug des Verkäufers ohne weitere Nachfristsetzung durch bloße Erklärung zurücktreten kann. Wir sind berechtigt, sämtliche aus dem Verzug resultierende Schäden geltend zu machen.
21. Rahmenverträge bedürfen einer schriftlichen Ausfertigung und müssen immer vom Verkäufer und dem Käufer mit rechtsgültiger Unterschrift unterfertigt werden.
22. Die Deuring GmbH & Co KG hat das Recht, gegen Bezahlung einer Stornogebühr von 1 % des Kaufpreises ohne Angabe von Gründen (§ 909 ABGB) vom Vertrag mit unseren Lieferanten zurückzutreten. Ist jedoch der tatsächlich entstandene Schaden geringer, so ist lediglich dieser Betrag zu ersetzen.
23. Haftungsausschlüsse unserer Lieferanten, insbesondere aus dem Titel Gewährleistung oder Schadenersatz, werden nicht akzeptiert, es sei denn, diese wurden ausdrücklich im Einzelnen mit uns ausgehandelt. Im Falle des Auftretens von Mängeln steht es uns frei, zwischen Austausch, Reparatur oder Preisminderung zu wählen, wenn kein Wandlungsanspruch besteht und wir von diesem Recht Gebrauch machen. Soweit wir auf Reparatur oder Austausch bestehen, sind wir bis zur vollständigen Erfüllung der geschuldeten Lieferung zur Zurückbehaltung des gesamten Entgelts berechtigt. Im Übrigen bedürfen Abweichungen von den gesetzlichen Bestimmungen – Schadenersatz oder Gewährleistung betreffend – wie etwa Änderungen der Beweislastverteilung, Verkürzung von Fristen und dergleichen für ihre Wirksamkeit unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung im Einzelfall.
24. Ein Ausschluss einer Regressforderung unsererseits gem. § 12 PHG wird von uns nicht akzeptiert.
25. Im Falle gerechtfertigter Reklamationen sind wir zur Zurückbehaltung des gesamten noch ausstehenden Entgelts berechtigt.
26. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur.
27. Wir speichern im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung anfallende personenbezogene Daten über Kunden und Lieferanten.
28. Als Erfüllungsort gilt für beide Teile Hörbranz.
Als Gerichtsstand wird das sachlich und für Hörbranz zuständige Gericht vereinbart, es gilt österreichisches Recht.
Hinsichtlich der in unseren Bedingungen enthaltenen Klauseln (EXW, FCA, CPT) wird auf die Incoterms® 2020 verwiesen, wobei der Originaltext der deutschen Übersetzung der Internationalen Handelskammer, Paris, zugrunde zu legen ist.
So fern zwingendes Recht der Anwendung einzelner Bestimmungen entgegensteht (Konsumentenschutzgesetz), tritt an deren Stelle jener für uns im Sinne der nicht zur Anwendung kommenden Bestimmungen günstigste Regelungsinhalt, der mit diesem in Einklang zu bringen ist.